Wenn ein Fahrer an Ihrer Ladestation lädt, hängt die anfallende Gebühr — und wer sie zahlt — von der verwendeten Zahlungsmethode ab. Dieser Artikel erklärt, was wir berechnen, warum, und wie es auf Ihrer Rechnung erscheint.
Gebührenübersicht
Zahlungsmethode | Gebühr | Wer zahlt | Wie sie verrechnet wird |
Roaming-Ladekarte | 0,03 € pro kWh | Der Fahrer | Zusätzlich zu den Roaming-Kosten der Sitzung |
Scan2Pay | 3,5 % des Transaktionsbetrags + 0,15 € | Sie (der CPO) | Über Ihre monatliche Abonnementrechnung |
Tap2Pay | 3,5 % des Transaktionsbetrags + 0,15 € | Sie (der CPO) | Über Ihre monatliche Abonnementrechnung |
Wie jede Gebühr funktioniert
Roaming-Ladekarten
Wenn ein Fahrer mit einer Roaming-Ladekarte lädt, wird eine Roaming-Gebühr von 0,03 € pro kWh zusätzlich zu den Roaming-Kosten der Sitzung berechnet. Diese Gebühr wird direkt dem Fahrer in Rechnung gestellt.
Scan2Pay und Tap2Pay
Für Ad-hoc-Zahlungsmethoden (Scan2Pay und Tap2Pay) berechnen wir Ihnen als CPO eine Transaktionsgebühr von 3,5 % des Transaktionsbetrags plus 0,15 €. Diese Gebühr wird nicht an den Fahrer weitergegeben — sie wird über Ihre monatliche Abonnementrechnung abgerechnet, nicht pro Sitzung.
Warum ist das so eingerichtet? (PSD2)
Der Unterschied, wer zahlt, ergibt sich aus PSD2, der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie. Nach PSD2 darf ein verkaufendes Unternehmen (in diesem Fall der CPO) keine zusätzlichen Kosten auf den Preis aufschlagen, wenn ein Fahrer mit seiner Bankkarte zahlt. In der Praxis bedeutet das, dass wir dem Fahrer keine Aufschläge für die Zahlung per Scan2Pay oder Tap2Pay berechnen können — die Transaktionsgebühr muss stattdessen beim CPO liegen. Roaming-Ladekarten fallen nicht unter diese Einschränkung, weshalb die Roaming-Gebühr von 0,03 € direkt dem Fahrer in Rechnung gestellt werden kann.
FAQ
Warum zahle ich 3,5 % bei Scan2Pay-/Tap2Pay-Sitzungen?
Aufgrund von PSD2 dürfen wir gesetzlich keine Kartenzahlungskosten auf den Preis des Fahrers aufschlagen. Die Gebühr liegt daher bei Ihnen als CPO.
Kann ich meinen Tarif erhöhen, um die 3,5 % auszugleichen?
Sie können Ihren Tarif frei festlegen, dürfen jedoch keine Gebühr speziell für Kartenzahlungen erheben. Wenn Sie Zahlungskosten in Ihre allgemeine Preisgestaltung einbeziehen möchten, ist das eine geschäftliche Entscheidung Ihrerseits — bedenken Sie, dass eine Erhöhung Ihres Tarifs auch den Preis für Ladekarten-Sitzungen erhöht.
Wo finde ich die 3,5-%-Gebühr?
Auf Ihrer monatlichen Abonnementrechnung, neben Ihren regulären Abonnementkosten.
