Erstattung der Ladedkosten
Es ist Ihre Entscheidung! Wir empfehlen jedoch immer, den Ladetarif für die Erstattung mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Prüfen Sie den kWh-Tarif bei Ihrem Energieanbieter und geben Sie den vollen Tarif an. Achten Sie darauf, den Tarif ohne MwSt. einzutragen.
Beispiel:
Wenn Sie 0,23 € inklusive MwSt. pro kWh bezahlen und denselben Betrag von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen möchten, tragen Sie den Tarif von 0,23 € exklusive MwSt. ein.