Die Rückerstattung von Ladekosten mit E-Flux by Road
Die Rückerstattung von Ladekosten ist eine unserer Kernkompetenzen. Häufig sind mehrere Parteien an einem Ladevorgang beteiligt: der Nutzer, der Eigentümer der Ladestation und manchmal eine dritte Partei, die für die Kosten aufkommt, wie zum Beispiel ein Arbeitgeber. Der Eigentümer der Ladestation bezahlt die Energie, die während des Ladevorgangs verbraucht wird, und möchte in einigen Fällen diese Kosten von den Nutzern der Ladestation oder einer dritten Partei zurückerstattet bekommen.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Als Eigentümer einer Ladestation haben Sie über Ihr E-Flux by Road Konto Zugriff auf Ihre Station. Der kWh-Tarif wird in den Preiseinstellungen Ihrer Ladestation festgelegt, und der Gesamtbetrag einer Ladesitzung wird basierend auf diesem Tarif und der geladenen kWh berechnet.
Beispielrechnung: Bei einem Tarif von 30 Cent pro kWh und einer Lademenge von 10 kWh beträgt der Sitzungspreis:
0,30 € x 10 kWh = 3 €.
Häufige Rückerstattungsszenarien
1. Erstattung durch Ihr Unternehmen oder Ihren Arbeitgeber
Nutzen Sie Ihr E-Auto geschäftlich und besitzen eine Ladestation zu Hause? Dann können Sie sich die Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstatten lassen:
Ihr Arbeitgeber erstellt ein E-Flux by Road Konto und lädt Sie als Mitarbeiter ein.
Sie verknüpfen Ihre persönliche Ladestation mit diesem Konto.
Ihr Arbeitgeber legt den Erstattungstarif fest.
Wie es funktioniert:
Jeden Monat werden zwei Rechnungen erstellt:
Eine Rechnung an Ihren Arbeitgeber zur Zahlung der Ladekosten.
Eine “Selbstabrechnungsrechnung” für die Ladekosten, die wir an Sie auszahlen. Diese finden Sie in Ihrem E-Flux by Road Konto.
2. Erstattung bei Besuchern
Ist Ihre Ladestation öffentlich zugänglich? Wir sorgen dafür, dass Besucher die Kosten ihrer Ladevorgänge bezahlen und Sie den Betrag erstattet bekommen.
Wie es funktioniert:
Wir leiten die Ladevorgänge der Besucher an die Anbieter ihrer Ladekarten weiter, die sicherstellen, dass die Kosten an E-Flux by Road gezahlt werden.
Auf Basis einer "Selbstabrechnungsrechnung" zahlen wir Ihnen den Betrag aus, der auf Ihr Konto überwiesen wird.
3. Erstattung bei Anwohnern (WEG)
Befinden sich Ihre Ladestationen auf dem Gelände einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Dann sollte der Stromverbrauch für das Laden von den Bewohnern getragen werden, die die Station nutzen, und nicht von allen Eigentümern.
Wie es funktioniert:
Die Nutzer erhalten eine Rechnung, um die Kosten an E-Flux by Road zu zahlen.
Zusätzlich wird eine "Selbstabrechnungsrechnung" erstellt, um die Kosten an das Bankkonto der WEG zu überweisen.
Zahlung der Selbstabrechnungsrechnung
Die Selbstabrechnungsrechnung wird um den ersten Tag des neuen Monats erstellt und innerhalb von 40 Tagen ausgezahlt. Die Rechnung für Januar wird somit Anfang Februar erstellt und Ende Februar ausgezahlt.