Eine der Fragen, die wir oft erhalten, lautet: 'Warum steht auf meiner Erstattungsrechnung keine Mehrwertsteuer?' Schauen wir uns das mal genauer an!
Der Tarif, den Sie für die geladenen kWh's erhalten, ist normalerweise ein Betrag, der in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber festgelegt wird. Jeden Monat erstellt E-Flux by Road in Ihrem Namen eine Rechnung an E-Flux by Road, die wir Ihnen dann erstatten. Wir nennen dies eine Selbstfakturierung und auf diesen Betrag wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Dies hat damit zu tun, dass Sie als Privatperson einem Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen können. Der Tarif, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber als Erstattung vereinbaren, kann daher am besten Ihr gesamter Strompreis inklusive aller Abgaben und Steuern sein. E-Flux by Road stellt dann den Betrag Ihrer Rechnung inklusive Mehrwertsteuer Ihrem Arbeitgeber in Rechnung, und Ihr Arbeitgeber kann diese Mehrwertsteuer dann zurückfordern.
Beispiel:
Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie 0,25€ pro kWh erstattet bekommen und Sie haben im letzten Monat 1000 kWh geladen.
E-Flux by Road erstellt auf Ihren Namen eine Rechnung über 250,00€ und erstattet Ihnen diesen Betrag am Anfang des zweiten Monats nachdem Sie geladen haben.
E-Flux by Road schickt dann Ihrem Arbeitgeber oder dem Anbieter der Karte, mit der Sie aufgeladen haben, eine Rechnung über €250,00 exkl. MwSt.
Ihr Arbeitgeber oder Anbieter bezahlt die Rechnung. Ihr Arbeitgeber kann die Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden zurückfordern.
E-Flux by Road führt die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab.
Wenn Sie ein Unternehmer sind und Ihr Unternehmen von der Zahlung der Umsatzsteuer freigestellt ist, können Sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern. Dies bedeutet, dass Sie 21 % mehr bezahlen müssen. In diesem Fall exportieren Sie am besten eine Jahresübersicht aus Ihrem E-Flux by Road Dashboard und geben eine private Rechnung an Ihr eigenes Unternehmen ab. So zahlen Sie nicht mehr als nötig und Ihre Verwaltung ist steuerlich abgesichert!