Warum Steht Auf Meiner Erstattungsrechnung Keine Mehrwertsteuer?
Diese Frage hören wir oft! Hier ist die Erklärung:
Der Tarif für die geladenen kWh wird in der Regel zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart. E-Flux by Road erstellt jeden Monat in Ihrem Namen eine Selbstfakturierung, die wir Ihnen erstatten. Auf dieser Selbstfaktura wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da Privatpersonen keine Umsatzsteuer an Unternehmen berechnen können.
Deshalb sollte der Tarif, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, immer den vollen Strompreis inklusive aller Steuern und Abgaben umfassen. E-Flux by Road stellt diesen Betrag anschließend Ihrem Arbeitgeber zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung, und Ihr Arbeitgeber kann die Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden zurückfordern.
Beispiel
Sie und Ihr Arbeitgeber haben einen Tarif von 0,25 € pro kWh vereinbart, und Sie haben im letzten Monat 1000 kWh geladen:
E-Flux by Road erstellt eine Selbstfaktura in Ihrem Namen über 250,00 € (ohne Mehrwertsteuer).
Dieser Betrag wird Ihnen zu Beginn des zweiten Monats nach dem Laden gutgeschrieben.
E-Flux by Road stellt Ihrem Arbeitgeber eine Rechnung über 250,00 € (exkl. MwSt.) oder 302,50 € (inkl. MwSt.) aus.
Ihr Arbeitgeber bezahlt die Rechnung und fordert die Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden zurück.
E-Flux by Road führt die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab.
Sonderfall: Unternehmer ohne Mehrwertsteuerpflicht
Sind Sie Unternehmer und von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit? Dann können Sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern. Dies bedeutet, dass Sie etwa 21 % mehr zahlen müssen.
So vermeiden Sie Mehrkosten:
Exportieren Sie eine Jahresübersicht aus dem E-Flux by Road Dashboard.
Stellen Sie Ihrem Unternehmen eine private Rechnung mit der Mehrwertsteuer aus.
Auf diese Weise zahlen Sie nicht mehr als nötig, und Ihre Buchhaltung bleibt steuerlich korrekt.