Kann ich meine Ladekarte/ mein Ladestation-Abo über eine dritte Partei kündigen?

Für den Fall, in dem Sie sich von E-Flux verabschieden möchten

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Verfasst von Gina ter Heide
Vor über einer Woche aktualisiert

Obwohl wir es natürlich schade finden, wenn Sie uns verlassen möchten, machen wir es Ihnen bei E-Flux nicht unnötig schwer Ihr E-Flux-Produkt zu kündigen.


Auf dieser Seite können Sie Ihre Kundenkarte oder Ihr Ladestation-Abo problemlos kündigen oder sogar Ihr Abonnement ändern, wenn Ihnen das lieber ist. Da die Kündigung für manche Unternehmen sehr mühsam sein kann, gibt es im Internet Unternehmen, die diese Aufgabe gegen eine Gebühr für Sie übernehmen. Bei E-Flux ist ein solcher Umweg jedoch nicht nötig. Unsere Ladekarte-Abos können ganz einfach monatlich gekündigt werden, indem Sie auf den obigen Link klicken.
Unsere Ladestation-Abos haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach 24 Monaten können diese Abonnements ebenfalls monatlich gekündigt werden.

E-Flux bearbeitet Kündigungen immer mit der größtmöglichen Sorgfalt. Denn die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden stehen für uns immer an erster Stelle. Kündigungen, die über einen Dritten eingehen, werden mit der gleichen Sorgfalt behandelt wie Kündigungen, die über unsere Website erfolgen. Bei E-Flux gibt es also keine zusätzlichen Vorteile bei der Beauftragung einer dritten Partei. Es spart also Zeit, Geld und Mühe, wenn Sie Ihre Kündigung einfach über das Formular auf unserer Website an uns weiterleiten.


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