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Zahlungsverkehr Komplettlösung

Erfahren Sie, wie Nutzer Ihrer Ladestation für ihre Sitzung bezahlen können

Verfasst von Sjoerd Kortekaas

Wie können Nutzer an meiner Ladestation bezahlen?

Als Betreiber einer öffentlichen Ladestation können Sie Ihren Nutzern mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbieten: eine Ladekarte, ein Zahlungsterminal oder einen QR-Code. Dieser Artikel gibt Ihnen einen kurzen Überblick über jede Option und verweist auf weitere Details.

Zahlungsterminals

E-Flux by Road unterstützt die folgenden Zahlungsterminals:

  • Payter

  • Nayax

  • Valina

  • IM30

Akzeptierte Zahlungskarten: Visa, Mastercard, VPay/Visa Debit, Maestro/Mastercard Debit und Girocard.

Ein Zahlungsterminal aktivieren: Füllen Sie das Anmeldeformular für Ihr Terminal aus und folgen Sie anschließend der Installationsanleitung des Herstellers. Es gibt kein KYC-Verfahren, daher verläuft das Onboarding schnell — wir bestätigen, sobald Ihr Terminal aktiviert und einsatzbereit ist.

Ist Ihr Terminal nicht aufgeführt? Wenden Sie sich an Ihren Customer Success Manager — bei ausreichender Nachfrage können wir es in unsere Roadmap für Zahlungsintegrationen aufnehmen.

QR-Code-Zahlungen

Fragen Sie sich, wie Ihre Kunden tatsächlich bezahlen, wenn sie den QR-Code an Ihrer Ladestation scannen? Das wird in Wie kann ich an einer Ladestation bezahlen? behandelt — dort finden Sie den vollständigen Zahlungsablauf aus Fahrersicht, akzeptierte Zahlungsmethoden (Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay) und wie man eine Quittung erhält.

Als Stationsbetreiber ist Folgendes für Sie relevant:

  • Seit dem 13. April 2024 verlinken QR-Codes an öffentlichen Ladestationen automatisch zur Scan-and-Pay-Landingpage — eine separate Aktivierung ist nicht erforderlich.

  • Hat Ihre Ladestation keinen Bildschirm? Dann führt der QR-Code zu einer Seite mit Ihren aktuellen Tarifen.

Kosten von Ad-hoc-Zahlungen (Terminal oder QR-Code)

Für jede über ein Zahlungsterminal oder einen QR-Code bezahlte Sitzung fällt eine Gebühr an:

  • 0,15 € pro Sitzung, plus

  • 3,5 % des gesamten Sitzungsbetrags (ohne MwSt.)

Diese Gebühr wird Ihnen als Ladestationsbetreiber in Rechnung gestellt und auf Ihrer monatlichen CPO-Rechnung ausgewiesen — der Fahrer zahlt dafür nichts zusätzlich. Einnahmen aus Ad-hoc-Zahlungen werden zu Ihrer monatlichen Erstattung hinzugefügt und auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Regulierung: AFIR

AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) ist eine europäische Verordnung, die Zahlungsstandards für öffentliche Ladeinfrastruktur festlegt. Sie gilt für öffentliche Ladestationen, die nach dem 13. April 2024 installiert wurden.

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